Komplexleistung

Interdisziplinäre Frühförderstelle mit Komplexleistung im Therapiezentrum Stormarn in Bad Oldesloe

Interdisziplinäre Frühförderstelle IFF

Seit dem 01. 09. 2011 sind wir eine vom Kreis Stormarn und den Krankenkassen anerkannte Interdisziplinäre Frühförderstelle.
Seit 2022 führen wir unsere Frühförderung ausschließlich als Komplexleistung durch.

Diese umfassende Art der Förderung ist sowohl für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten als auch für Kinder mit Behinderungen bestimmt.

Die Komplexleistung besteht immer aus einer Kombination von heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen (Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) Maßnahmen.
Diese können gleichzeitig, nacheinander oder mit unterschiedlicher und gegebenenfalls wechselnder Intensität erfolgen.

Wie funktioniert das?

Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, wenden sie sich zunächst an den behandelnden Kinderarzt. Er entscheidet, ob eine Frühförderung als Komplexleistung für das Kind ratsam ist und stellt eine Überweisung zur Eingangsdiagnostik für die interdiziplinäre Frühförderstelle (IFF) aus. Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster 6 ausstellen.

Mit dieser Verordnung wenden sich die Eltern an die IFF des Therapiezentrum Stormarn.

Daraufhin erfolgt in unserem Haus gemeinsam mit der Kinderärztin des Gesundheitsamtes die interdisziplinäre Diagnostik.

Auf Grundlage der Ergebnisse wird gemeinsam mit den Eltern für die Kinder ein Förder- und Behandlungsplan erstellt, der in der Regel für 12 Monate gilt.
Die Förderung des Kindes erfolgt nun aufgrund der Grundlage des individuell erstellten Förder- und Behandlungsplan in unserem Haus oder im sozialen Umfeld des Kindes.Sie benötigen für die medizinischen Therapien Ihres Kindes dann keine Verordnung vom Kinderarzt mehr. Die im Förder- und Behandlungsplan festgelegten Einheiten belasten somit nicht mehr das Budget Ihres Arztes.

Die Eltern der Kinder können sich aber auch direkt an die Interdisziplinäre Frühförderstelle wenden und dort zunächst ein offenes Beratungsangebot in Anspruch nehmen, falls sie sich unsicher sind, ob bei ihrem Kind eine Entwicklungsstörung vorliegt. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Die Kinder können Komplexleistungen ab der Geburt bis zur Einschulung in Anspruch nehmen, sofern der Förder- und Behandlungsplan dies vorsieht.
Alle Leistungen der Komplexleistung sind für die Eltern kostenfrei und werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern und den Krankenkassen übernommen.

Selbstverständlich stehen wir neben den Komplexleistungen auch weiterhin für medizinisch- therapeutische Behandlungen auf Rezept für Kinder und Erwachsene zur Verfügung.

Ebenso kann die Frühförderung weiterhin als mobile Frühförderung beantragt werden, falls das Kind z.B. keine Komplexleistungen benötigt aber einen heilpädagogischen Förderbedarf zeigt, oder weil die Eltern die medizinisch-therapeutischen Hilfen an ihrem Wohnort durchführen möchten.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte gerne an!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Herzlichst,

Jeannette Buchholz